Generalplaner sollte erst Haftpflichtversicherung klären und dann Vertrag mit Subplanern abschließen

Immer wieder vereinbaren Generalplaner mit Subplanern Vertragskonditionen und vermerken dabei zu “Haftpflichtversicherung” sinngemäß: Der Auftraggeber schließt für alle Subplaner eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung ab. Der Auftragnehmer wird an den Kosten beteiligt.

Dann erst beginnt die Suche nach einer solchen Versicherung und am Ende stehen Kosten im Raum von denen niemand etwas ahnte. Insbesondere erlebt man auch Überraschungen bei der Höhe der benötigten Beiträge, wenn die Vorschadensituation von Subplanern oder auch vom Generalplaner selbst ungünstig ist. Da hilft auch eine unverbindliche Anfrage bei einem Versicherer nicht, ohne Einreichung der Vorschadenauskünfte.

Deshalb ist es besser zuerst das Versicherungsthema abzuarbeiten und dann die Suplanerverträge abzuschließen. Analoges gilt für Arbeitsgemeinschaften.