Frankreich, Haftpflicht

Haftpflichtversicherung für deutsche Architekten, die in Frankreich planen und bauen

Wenn ein Architekturbüro mit Sitz in Deutschland für ein Bauvorhaben in Frankreich beauftragt wird, unterliegt es den Anforderungen des französischen Rechtssystems hinsichtlich Haftpflichtversicherung, genauso wie ein Büro mit Sitz in Frankreich. Der Versicherer muss in Frankreich zugelassen sein. Es besteht teilweise eine Pflichtversicherung,  Versicherungspflicht.

Es geht hier vor allem um die Haftpflichtversicherung der  in Frankreich, jedoch  in ähnlicher Form auch z.B. in Belgien, Luxemburg, Spanien oder Portugal geltenden Nachhaftungsregelungen des Code civile (Äquivalent zum Bürgerlichen Gesetzbuch), auch als Decennale bezeichnet.

Versicherungsschutz wird hier nur von einem deutschen Versicherern geboten. Dieser ist auch in Frankreich zugelassen.

Haftung in Frankreich, Code civile, Decennale

Artikel 1792 des französischen Code civile schreibt vor, dass jeder Hersteller (dazu zählt auch der Architekt) eines Bauwerkes in vollem Umfang gegenüber dem Auftraggeber oder dem Käufer des Bauwerkes haftet.

Die Haftung erstreckt sich auf alle Schäden und Mängel – auch Schäden aus Mängeln des Untergrunds – die die Standfestigkeit, die wesentlichen Bestandteile, die Ausstattung oder die vorgesehene Nutzung des Gebäudes beeinträchtigen.

Das Gesetz ordnet dazu eine 10-jährige Garantie für Bauwerke im weitesten Sinne und für die tragenden Teile von Gebäuden an (= responsabilité civile décennale).

Darüber hinaus gibt es eine 2-jährige Garantie für abnehmbare Ausstattungsteile (=garantie de bon fonctionnement), z.B. für Fenster und Türen.

Ferner gibt es die Garantie der ordnungsgemäßen Erfüllung (=garantie de parfait achèvement), welche die im ersten Jahr nach Abnahme auftretenden versteckten Mängel sowie die bereits bei der Abnahme angezeigten offenen Mängel abdeckt.

Haftungsbefreiung gilt nur bei höherer Gewalt, bei Verschulden eines anerkannt fachkompetenten Bauherrn oder bei Verschulden eines anderen Unternehmers.

Für Einzelfragen bitte um Rücksprache.

zuletzt aktualisiert 22.06.2018