gesetzliche Verjährung wird vertraglich verlängert oder Beginn wird verschoben: Haftpflichtversicherung deckt das nicht ab

Sie sind Subplaner und Ihr Auftraggeber will Ihre vertragliche Verjährungsfrist abweichend zur gesetzlichen Regelung verlängern oder später beginnen lassen.

Was ist zu bedenken?

Damit haften Sie über die gesetzliche Haftung hinaus und haben für diese Haftung keinen Versicherungsschutz über Ihre Berufshaftpflichtversicherung.

Wenn Sie diese Vertragsvereinbarung nicht verhindern können, sollten Sie entweder über Ihre eigene durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung (Jahresvertrag) den Versicherungsschutz erweitern oder Sie veranlassen den Abschluss einer Objektversicherung durch den Auftraggeber. In dieser müssen Sie dann einschließlich Ihrer persönlichen Haftpflicht mitversichert werden.