Großbauvorhaben: Aufpassen bei Baukombi-, Multirisk-, Projektversicherungen die der Bauherr abschließt

Häufig werden für große Bauvorhaben vom Bauherren Projektversicherungen abgeschlossen. Alle Sach- und Haftpflichtrisiken aus dem Bauvorhaben werden hier gemeinsam versichert. Das ist preiswert und erleichtert die Abwicklung von Schäden. Allerdings sind Sie als Architekt dann “nur ” mitversichert. Die Kommunikation läuft zwischen dem Bauherrn und dem Versicherer. Sie werden nicht so eingebunden wie wenn Sie selbst der Versicherungsnehmer sind.

Sie erhalten oft nur allgemein gehaltene wenig aussagekräftige Unterlagen zum Umfang der Versicherung. Hier lohnt es nachzuhaken.

Stellen Sie auf jeden Fall sicher dass alle Ihre Leistungen für das Projekt versichert sind, egal wann diese erbracht wurden. Im Schadensfall geht es bei der deutschen Architektenhaftpflichtversicherung immer darum, ob und wie Sie zu dem Datum versichert waren an dem der schadenursächliche Fehler gemacht wurde, Verstoßprinzip, act committed.

Stellen Sie sicher, dass auch die Leistungen versichert sind die durch eventuelle Vorgesellschaften erbrachte wurden.
Z.B. Bewerbung erfolgte als Arge, Beauftragung als GmbH i.G., später tätig als GmbH.

Lassen Sie bestätigen dass nicht nur Sie sondern auch alle Ihre Nachunternehmer mit Ihrer persönlichen Haftpflicht für Leistungen für dieses Projekt versichert sind.

Finden Sie eine Regelung zur Selbstbeteiligung. Diese ist oft höher als in Ihrer durchlaufenden Versicherung. Wer soll diese tragen? Wie wird aufgeteilt? Das sollten Sie vorab vereinbaren damit Sie nicht im Schadensfall in Diskussionen zur Schuldfrage einsteigen müssen – eine Auseinandersetzung die ja durch die gemeinsame Objektversicherung gerade vermieden werden soll.

Entscheiden Sie ob Sie die Umsätze aus dem Projekt auch zu Ihrer durchlaufenden Versicherung melden wollen um sich im Falle dass die Objektversicherung nicht funktioniert, eine weitere Absicherung aufzubauen – eher nicht üblich und auch sehr kostenaufwendig.