Bürogemeinschaft von Architekten berufshaftpflichtversichern?

wenn mehrere Architekten gemeinsam ein Büro nutzten, stellt sich immer wieder die Frage ob man sich auch gemeinsam versichern sollte weil das ja viel günstiger wäre als wenn sich jeder einzeln versichert.

Die gemeinsame Büronutzung ist unerheblich. Entscheidend ist Art und Umfang der Zusammenarbeit: erfolgt diese kontinuierlich oder nur gelegentlich oder bearbeitet jeder nur alleine seine eigenen Projekte? Wie erfolgt eine gemeinsame Beauftragung? Als Arbeitsgemeinschaft? Als Auftraggeber/ Subunternehmer? Als Auftraggeber/ freier Mitarbeiter? Was für Objekte werden jeweils bearbeitet?  Mit welchen Schwerpunkten sind die einzelnen Büropartner tätig?

Bedenken sollte man: Gemeinsam versichert sein heißt auch: Die Versicherungssummen stehen nur gemeinsam zur Verfügung, Versicherungsschäden schlagen sich zu Ungunsten des gemeinsamen Vertrages nieder, für die Prämie muss gemeinsam eingestanden werden. Vertragsverletzung eines Partners wirken sich auch auf das Versicherungsverhältnis des anderen Partners aus.

All diese Fragen sind zu stellen um daraus die Anforderungen an einen sinnvollen und preisgünstigen Berufshaftpflichtversicherungsschutz abzuleiten.

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