Freier Mitarbeiter – Versicherungsnachweis Berufshaftpflichtversicherung – Architektenkammer Berlin

Für die Architektenkammer Berlin gehen Sie wie folgt vor  (Stand 1.2017)

Sie waren zum Beispiel bisher als angestellter Architekt Mitglied der Berliner Architektenkammer und wollen sich jetzt als selbständiger Architekt eintragen lassen, haben aber noch keine eigenen Aufträge sondern arbeiten als freier Mitarbeiter  für ein Architekturbüro.

Dann sind Sie als freier Mitarbeiter in der Versicherung dieses Büros mitversichert, das ist so bei allen deutschen Berufshaftpflichtversicherungen.

Lassen Sie sich von dem Büro für das Sie arbeiten eine Erklärung schreiben, dass Sie dort als freier Mitarbeiter tätig sind und dass Sie in der Berufshaftpflichtversicherung dieses Büros mitversichert sind und legen Sie eine Versicherungsbestätigung des Büros bei. Das schicken Sie dann zur Architektenkammer.

Erst wenn Sie selbst direkt Aufträge vom Bauherren annehmen, dann benötigen Sie eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Diese können Sie dann über hier bestellen.