Prämie senken

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Oft werden Möglichkeiten die  Prämie zu senken nicht wahrgenommen. Nachfolgend werden diese aufgelistet.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ca. 3% von den Honorareinnahmen für die Berufshaftpflichtversicherung aufzuwenden sind. Wobei davon abgesehen eine Mindestprämie von ca. 1.300,00 EUR – 1.600,00 EUR anzusetzen ist bei Umsatz bis zu ca. 45.000 EUR bis 50.000 EUR.

Honorare richtig melden

Die Prämienberechnung der Berufshaftpflichtversicherung als Jahresvertrag erfolgt in Promille aus dem Honorar des Architekten.

Nicht zum Honorar zählen:

  • Umsatzsteuer
  • separat darstellbare Nebenkosten (Fotokopien, Telefonate, Reisekosten etc.)
  • Preisgelder (die nicht als Honarare verrechnet werden)

Nachlässe, die den Versicherungsschutz nicht berühren

  • Nachlass wegen langjähriger Schadenfreiheit
  • Nachlass wegen Mitgliedschaft in einem Berufsverband
  • Nachlass für Vertragsbindung auf mehrere Jahre
  • Nachlass für Vergabe von Leistungen
  • Sondernachlass

Nachlässe, die den Versicherungsschutz mindern

  • Nachlass durch Erhöhung der Selbstbeteiligung. Da es sich wie bei allen Nachlässen um einen prozentualen Nachlass handelt, gilt:

Je höher die Prämie, desto kürzer ist die erforderliche schadenfreie Zeit um hier eine echte Ersparnis zu realisieren.

  • Nachlässen durch Minderung der Deckungssummen und/ oder Jahreshöchstleistung.

Hier sollte eine gründliche Nutzen/ Lasten Überlegung stattfinden, auch wegen der langfristigen Folgen.

Diese allgemeine Darstellung wichtiger Punkte ersetzt nicht die Bestimmungen einzelner Verträge, diese können abweichen.

zuletzt aktualisiert 23.02.2021