Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung

[toc class=”toc-right”] Es ist ratsam für jedes Bauvorhaben eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und eine Bauleistungsversicherung abzuschließen.

Der Architekt sollte den Bauherren nachweislich daraufhinweisen. Informationspflicht.

Die Prämienberechnung für beide Versicherungen erfolgt als einmalige Prämie für eine Bauzeit von bis zu 2 Jahren auf Grundlage der jeweiligen Bausumme ohne Nebenkosten wie Gebühren, Grundstückskosten, Architektenhonorare.

In welcher Form und Umfang diese Versicherung abzuschließen sind, muss durch einen Versicherungsfachmann im Einzelfall anhand der Daten des jeweiligen Bauvorhabens geprüft werden.

Die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung)

Durch unvorhergesehen eintretende Ereignisse können Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für Rohbau, Ausbau und Umbau eines Gebäudes während er Bauzeit zerstört oder beschädigt werden, z.B. durch außergewöhnliche Witterung, Vandalismus, Diebstahl, mangelhafte Ausführung oder Planung, sowie durch  Brand- oder Wasserschäden.

Die Bauleistungsversicherung ersetzt dem Geschädigten Bauherren oder Unternehmer die Kosten die erforderlich sind um auf der Baustelle den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert Schadenersatzansprüche von Nachbarn oder Passanten wegen eines durch den Baubetrieb erlittenen Schadens wie z.B. Lachkratzer am Auto oder Fußgänger- Radfahrer- Kinderunfall wegen mangelhafter Baustellensicherung .

Auch wenn der Bauherr Verkehrssicherung und Überwachung der Baustelle delegiert, kann er je nach Einzelfall ganz oder teilweise auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, vor allem dann, wenn die Gefahrenlage auch einem Laien hätte auffallen müssen.

Für kleinere Bauvorhaben ist oft eine einfache Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Privathaftpflichtversicherung enthalten.

Ende/Ablauf der Versicherungen

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet mit Bauende. Die Bauleistungsversicherung endet mit Datum der Bezugsfertigkeit, 6 Werktage nach Nutzungsbeginn oder mit dem Datum der behördlichen Gebrauchsabnahme. Der früheste dieser Termine gilt.  Danach besteht über diese Versicherungen keine Deckung mehr, zumindest nicht für das Bauteil wo das zutrifft.

Deshalb rechtzeitig Gebäudeversicherung sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.

Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtverträge werden immer zu einer Einmalprämie für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Sobald dem Architekten klar wird, dass die Bauzeit diese Frist überschreitet, sollte er den Bauherren veranlassen diese Versicherungen entsprechend zu verlängern. Diese Verlängerung sollte großzügig bemessen sein, da wiederholte Verlängerungen teurer werden und sie sollte frühestmöglich beantragt werden, um zu verhindern dass durch mittlerweile eingetretene Schadensfälle die Versicherer für eine Vertragsverlängerung höhere Prämien verlangen oder diese Verlängerung versuchen ganz abzulehnen.

Wichtig bei Bestandsbauten

Den Gebäudeversicherer immer von einer Baumaßnahme informieren, wegen einer evt. Risikoerhöhung durch die Baumaßnahme während der Bauzeit,  z.B. durch Leerstand oder durch ein geöffnetes Dach und wegen einer Wertsteigerung die das Gebäude durch die Baumaßnahme erfährt, denn dann muss die Versicherungssumme neu festgelegt werden.

Wichtig für Architekten

Haftungsminimierung über eine Bauleistungsversicherung: Wir schließen eine Lücke, bezogen auf das Interesse des Architekten:  Der Regress des Bauleistungsversicherers gegenüber dem Architekten ist ausgeschlossen,  sofern seine Haftpflichtversicherung keine Deckung bietet. Das wird ansonsten am Markt kaum angeboten.

 

zuletzt aktualisiert 28.01.2016