Wettbewerb gewonnen, Ausschreibung gewonnen, Zuschlag erhalten – Haftpflichtversicherung?

Sie haben den Zuschlag erhalten, Sie haben den Wettbewerb oder die Ausschreibung gewonnen!

  • Der Architektenvertrag ist aufgesetzt. Was steht dort bei “Haftung, Haftpflichtversicherung”?
  • Welche Versicherungssummen werden verlangt? Werden diese ausschließlich für das Projekt gefordert?  Sind die Summen auf eine Höchstleistung begrenzt? Bezogen auf das Projekt? Bezogen auf das Jahr?
  • Werden Sie Subplaner beauftragen? Werden Sie eine Arbeitsgemeinschaft bilden?
  • Ist es günstiger das Objekt einzeln zu versichern? Die Versicherungssummen im Jahresvertrag für das Objekt zu erhöhen? Den Jahresvertrag insgesamt zu erhöhen? Reichen die vorhandenen Versicherungssummen aus? Muss rückwärts versichert werden?
  • Welche Optionen haben Sie? Vorteile? Nachteile? Möglichkeiten? Kosten?

Fragen Sie!

Subplaner und freier Mitarbeiter in der Berufshaftpflichtversicherung

Der freie Mitarbeiter haftet so wie ein Angestellter des Büros. Er ist in der Haftpflicht-Police seines Arbeitgeber-Büros versichert. Der freie Mitarbeiter wird von außen betrachtet dem Büro das ihn beschäftigt zugerechnet, so wie ein Angestellter. Die Art und Weise seiner Arbeit wird ihm vorgegeben. Er kann auf Basis Werk- oder Dienstvertrag tätig sein. Er ist eine natürliche Person.

Der Subplaner erbringt seine Leistung selbständig in eigener Regie im Rahmen seines Vertrages und haftet aufgrund seines Vertrags mit dem beauftragenden Büro. Er ist von außen als selbständiges Unternehmen zu erkennen. Der Subplaner kann auch eine juristische Person sein mit eigenen Mitarbeitern. Er muss sich selbst versichern.

Die Honorare aus Vergabe an Subbüros sind zur jährlichen Abrechnung der Berufshaftpflichtversicherung immer gesondert anzugeben. Sie werden meistens mit einem günstigeren Prämiensatz belegt.

Einen Schaden melden in der Berufshaftpflichtversicherung, 7 Punkte

Sie werden haftbar gemacht für einen Baumangel. Was teilen Sie dem Versicherer mit, welche Unterlagen reichen Sie ein? Orientieren Sie sich an diesen sieben Punkten:

Reichen Sie ein:

1. den Architektenvertrag

2. den bisher geführten Schriftverkehr/ das Anspruchsschreiben zu dem aktuellen Mangelvorwurf

3. Ihre ausführliche Stellungnahme zu dem Mangelvorwurf mit ggf. hilfreichen Nachweisen die Ihre Position unterstützen. Zeitpunkt nennen oder eingrenzen an dem der möglicherweise mangelursächliche Fehler gemacht wurde, der sogenannte Verstoßzeitpunkt.

4. Die Planungsunterlagen/ Ausschreibungsunterlagen zu dem fraglichen Mangel, Abnahmeprotokolle, Fotos, Messergebnisse etc. aus denen der Sachverhalt hervorgeht

5. Den aktuellen Bautenstand, Leistungsstand, Stand der Honorarzahlung

6. Eine Liste aller anderen am schadenbetroffenen Bereich beteiligten Planer und Ausführenden.

Vermeiden Sie:

7. Schuldeingeständnisse oder Zahlungszusagen, Sie würden dadurch Ihren Versicherungsschutz gefährden.

Siehe auch Schadenfall

Wasserhahn abgeschraubt und entwendet, Wasser tritt unkontrolliert aus, ist der Wasserschaden im Neubau versichert? BND Berlin. Regress beim Architekten?

Schäden die für alle Baubeteiligten unvorhergesehen und überraschend eintreten, versichert die Bauleistungsversicherung.

So dürfte auch der aktuelle Schaden im BND Neubau über die Bauleistungsversicherung abgedeckt sein.

Diese kann jedoch – sofern nicht ausgeschlossen – Regress nehmen.  In der Regel ist der Regress gegen die Unternehmen ausgeschlossen.

Selten wird auch der Regress gegenüber dem Architekten  ausgeschlossen.

Wir versichern den Regressverzicht für den Architekten prämienfrei mit.  Verlangen Sie ein Angebot!

siehe auch Bauleistungs- + Bauherrenhaftpflichtversicherung

Objektversicherung abschließen oder Versicherungssummen Jahresvertrag erhöhen?

Abgesehen von den Anforderungen des Bauherren und des Auftrages (Einzelbeauftragung, Generalplaner oder Arge)  sind  drei Varianten zu prüfen:

1. Erhöhung der Versicherungssumme des Jahresvertrages grundsätzlich. Die höhere Versicherungssumme gilt dann für alle Ihre Projekte.

2. Im Jahresvertrag  nur für das Objekt die Versicherungssumme erhöhen. Beachte:  Auch die Prämie für die Grunddeckung muss in die Kalkulation aufgenommen werden.

3. Objektvertrag nur für das Objekt.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind oft überraschend und hängen von der Bausumme einerseits und vom Umsatzvolumen des Jahresvertrages andererseits ab.

siehe auch Jahres- oder Objektvertrag ?