Sie werden haftbar gemacht für einen Baumangel. Was teilen Sie dem Versicherer mit, welche Unterlagen reichen Sie ein? Orientieren Sie sich an diesen sieben Punkten:
Reichen Sie ein:
1. den Architektenvertrag
2. den bisher geführten Schriftverkehr/ das Anspruchsschreiben zu dem aktuellen Mangelvorwurf
3. Ihre ausführliche Stellungnahme zu dem Mangelvorwurf mit ggf. hilfreichen Nachweisen die Ihre Position unterstützen. Zeitpunkt nennen oder eingrenzen an dem der möglicherweise mangelursächliche Fehler gemacht wurde, der sogenannte Verstoßzeitpunkt.
4. Die Planungsunterlagen/ Ausschreibungsunterlagen zu dem fraglichen Mangel, Abnahmeprotokolle, Fotos, Messergebnisse etc. aus denen der Sachverhalt hervorgeht
5. Den aktuellen Bautenstand, Leistungsstand, Stand der Honorarzahlung
6. Eine Liste aller anderen am schadenbetroffenen Bereich beteiligten Planer und Ausführenden.
Vermeiden Sie:
7. Schuldeingeständnisse oder Zahlungszusagen, Sie würden dadurch Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Siehe auch Schadenfall