Fehler vermeiden, nicht nur wegen der Architekten Haftpflichtversicherung

Sie wissen, dass Sie jederzeit mit einem Rechtsstreit oder einer hohen finanziellen Forderung / Schadenersatz konfrontiert werden können.  Dieses Risiko – die Klärung, den Streit, die Kosten, die Zahlung der Entschädigung – das lagern Sie aus an einen externen Risikoträger gegen Zahlung einer festgelegten Prämie, an eine Haftpflichtversicherung.

Das ist jedoch nur ein Punkt im Umgang mit diesem Risiko. Genauso wichtig ist eine Strategie zur Fehlervermeidung. Das ist ein weites  Feld und betrifft nicht nur den Architekten.

Punkte sind:

Spezialisierung, Weiterbildung, Erfahrung sammeln

Einsatz von Routinen und Checklisten

Aus Fehlern lernen – KVP – Kontinuierlicher VerbesserungsProzess

Eindeutige Verträge mit Auftraggebern

Wasserdichtes Organisationssystem das REGELMÄSSIG überprüft und aktualisiert wird, bedenken Sie: Ihr Gehirn ist kein Listenmanager, Wiedervorlagesystem oder Kalender. “Your mind ist not to hold ideas, your mind is to have ideas” (David Allen) – und diese Freiheit schaffen Sie ihm nur durch ein angemessenes und absolut verlässliches Organisationssystem außerhalb Ihres Kopfes.

Präsenz und Präsenztraining im Alltag

Sie sind mit dem Bauherren wirtschaftlich, rechtlich oder verwandtschaftlich verbunden: Versicherungsschutz?

Beispiel: Ein Architekt plant und bauleitet das Haus an dem er und seine Frau 100% Eigentum hält und bei dem er einen Teil der Wohnungen als Bauträger verkaufen will. Aufgrund eines Planungsfehlers stürzt ein Balkon ab. Ein Passant wird verletzt und ein darunter parkendes Kfz wird beschädigt.

Ist er haftpflichtversichert über seine Berufshaftpflichtversicherung ? Nein, denn er ist Mit-Bauherr und er ist zudem als Bauträger gewerblich tätig.

Dass der Bauwerksmangel als “Eigenschaden” nicht versichert ist, kann nachvollzogen werden. Wie ist es jedoch mit den Ansprüchen aus Personen- und aus Sachschaden (am Kfz)?  Sind diese über die Betriebs-/Bürohaftpflichtdeckung die auch in einer Berufshaftpflichtversicherung mitversichert ist, abgedeckt? Das ist fraglich, auch von Versicherer zu Versicherer. Wir befinden uns hier in einer Klärungsphase, später dazu mehr.

Deckung über die Bauherrenhaftpflichtversicherung? Nicht über die in der Berufshaftpflicht oft enthaltenen Bauherrenhaftpflichtversicherung, denn diese stellt ab auf rein private Bauherrenschaft. Über eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung besteht Deckung,  wenn dort der Einschluss “der Bauherr plant und bauleitet selbst” erfolgte.

Ist jedoch die Ehefrau alleinige Bauherrin, kann sie diese Erweiterung der Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht erhalten, denn die oben genannte Klausel gilt nur für den Bauherren selbst, dann besteht für diesen Personen/ Sachschaden am Kfz also kein Versicherungsschutz.

Hier muss also eine sehr genaue Betrachtung erfolgen mit entsprechender Abstimmung mit den Versicherern.