Beispiel: Ein Architekt plant und bauleitet das Haus an dem er und seine Frau 100% Eigentum hält und bei dem er einen Teil der Wohnungen als Bauträger verkaufen will. Aufgrund eines Planungsfehlers stürzt ein Balkon ab. Ein Passant wird verletzt und ein darunter parkendes Kfz wird beschädigt.
Ist er haftpflichtversichert über seine Berufshaftpflichtversicherung ? Nein, denn er ist Mit-Bauherr und er ist zudem als Bauträger gewerblich tätig.
Dass der Bauwerksmangel als “Eigenschaden” nicht versichert ist, kann nachvollzogen werden. Wie ist es jedoch mit den Ansprüchen aus Personen- und aus Sachschaden (am Kfz)? Sind diese über die Betriebs-/Bürohaftpflichtdeckung die auch in einer Berufshaftpflichtversicherung mitversichert ist, abgedeckt? Das ist fraglich, auch von Versicherer zu Versicherer. Wir befinden uns hier in einer Klärungsphase, später dazu mehr.
Deckung über die Bauherrenhaftpflichtversicherung? Nicht über die in der Berufshaftpflicht oft enthaltenen Bauherrenhaftpflichtversicherung, denn diese stellt ab auf rein private Bauherrenschaft. Über eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung besteht Deckung, wenn dort der Einschluss “der Bauherr plant und bauleitet selbst” erfolgte.
Ist jedoch die Ehefrau alleinige Bauherrin, kann sie diese Erweiterung der Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht erhalten, denn die oben genannte Klausel gilt nur für den Bauherren selbst, dann besteht für diesen Personen/ Sachschaden am Kfz also kein Versicherungsschutz.
Hier muss also eine sehr genaue Betrachtung erfolgen mit entsprechender Abstimmung mit den Versicherern.