Anforderung an Maximierung, Höchstleistung in Architektenverträgen, jährlich – oder bezogen auf ein Objekt

Berufshaftpflichtversicherung in Architekten/ Ingenieurverträgen:

Neben der Anforderung gewisser Versicherungssummen wird in der Regel auch bestimmt, wie oft diese Summen insgesamt mindestens zur Verfügung stehen müssen (Maximierung).

Wenn diese Maximierung ausdrücklich „je Versicherungsjahr“ verlangt wird, kann der Auftragnehmer nur die Versicherungssummen seines Jahresvertrages grundsätzlich zu erhöhen. Diese Erhöhung muss er beibehalten bis alle Leistungen für das Objekt erbracht sind.

Die Möglichkeit einer objektbezogenen Erhöhung des Jahresvertrages oder der Abschluss einer separaten Objektversicherung ist nicht möglich.

Denn eine objektbezogene Deckung bietet die Maximierung nicht bezogen auf das Versicherungsjahr, sondern bezogen auf den gesamten Zeitraum in dem der AN seine Leistungen für das Objekt erbringt.

Deshalb kann es sinnvoll sein auf den Zusatz „je Versicherungsjahr“ zu verzichten.

Dann kann der Auftragnehmer Architekt selbst entscheiden wie er versichert.

!!Man muss hier aber genau hinsehen ob zu dem individuellen Vertrag nicht doch noch über die AVB des AG eine jährliche Maximierung verlangt wird.