Schaden: wann wurde der Fehler gemacht? War die Prämie bezahlt?

Jemand will von Ihnen Schadenersatz weil Sie einen Fehler gemacht haben. Entscheidend für die Leistungspflicht des Versicherers ist:

Welcher Versicherungsschutz bestand damals,  als der Fehler geschah der diesen Schaden verursachte?

Welche Versicherungsbedingungen galten, welche Selbstbeteiligung, welche Deckungssummen?

Und ganz entscheidend: War die Prämie rechtzeitig bezahlt? Nur dann besteht Versicherungsschutz.

Denn Versicherungslücken  aufgrund verspäteter Prämienzahlung können im Nachhinein nicht mehr geschlossen werden.

 

Tätigkeit außerhalb des Berufsbildes: kein Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung, Faustregel

Wenn der Architekt bei einem Bauvorhaben auch als z.B. Bauherr, Bauträger, Generalübernehmer, Bauausführender, Baustofflieferant auftritt, ist seine Berufshaftpflicht nicht versichert.

Das gilt auch für mit dem Architekten wirtschaftlich/ rechtlich/ durch häusliche Gemeinschaft / durch Verwandtschaft verbundene Personen/ Firmen.

Von dieser “Nullstellung” des Versicherungsschutzes sollte man immer ausgehen und dann prüfen welche Ausnahmen, besondere Bestimmungen im jeweiligen Versicherungsvertrag gelten, welche Erweiterungen des Versicherungsschutzes möglich sind.

Siehe auch  Bauträger, GÜ, Bauherr, Bauausführung, Angehörige, häusliche Gemeinschaft

Fehlerquote senken + Wirkungsgrad erhöhen durch gute Organisation, auch im Architekturbüro

Ein weites Feld, dieses Thema …… wenn Sie z.B. die drei Formen von “Arbeit” beachten, haben Sie schon viel gewonnen:

1. Sie tun was gerade anfällt: sie nehmen den Anruf entgegen, Sie füllen den Papiervorrat nach, Sie kümmern sich um den abgestürzten Computer des Mitarbeiters …..

2. Sie planen Ihre Arbeit. Sie gehen Ihre “Ein-Körbe, -Fächer, -Mailordner” durch und überlegen sich zu jedem Eingang: Was ist das? was soll damit geschehen? Was soll am Ende als Ergebnis “herauskommen”? Selber machen? Delegieren? Wegwerfen? Ablegen? Kurz: Ist etwas zu tun? Wenn ja? Was ist der ganz konkrete nächste Schritt?  Sie erledigen jetzt nur Dinge die in 2 Minuten erledigt werden können. Alle “konkreten nächsten Schritte” kommen auf  Listen und werden später erledigt.

3. Sie erledigen geplante Arbeit, Sie arbeiten Ihre Erledigungslisten ab.

Also: Entweder 1. Sie erledigen spontan was gerade ansteht oder 2. Sie planen und organsieren Ihre Arbeit indem Sie jeweils ganz konkrete nächste Schritte festlegen oder 3. Sie erledigen die im Voraus geplante Arbeit.

So behalten Sie den Überblick.  ….. Ein Baustein bei der Risiko-, Fehler-, Schadenvermeidung.

 

Immer sofort melden, unabhängig von einem Schadenersatzanspruch

Wenn Sie ein behördliches, staatsanwaltschaftliches oder gerichtliches Schreiben erhalten, bitte immer sofort die Berufshaftpflicht-Versicherung informieren, auch wenn darüber hinaus noch keine weiteren Informationen vorliegen.

Beispiele: Klageschrift, Streitverkündung, gerichtliche Beweissicherung, gerichtliche Mahnung (immer sofort auch Widerspruch einlegen), Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, einstweilige Verfügung.

Siehe auch  Schaden

 

Vorsicht bei Vereinbarungen zur Haftpflichtversicherung im Architektenvertrag

Unnötigen Kosten und Aufwand vermeiden: vorsichtig mit Bauherrenwünschen zur Haftpflichtversicherung umgehen.

Empfehlenswert ist es die Höchstleistung der Versicherungssummen zu begrenzen, da die Versicherungssummen nicht unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden können.

Denkbar ist zum Beispiel eine Formulierung wie: Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Versicherungssumme je Schaden: Personenschäden 2 Mio. EUR, Sach- und Vermögensschäden 1 Mio. EUR. Die Höchstleistung des Versicherers beträgt das Dreifache dieser Summen.

Im Architektenvertrag sollte darüber hinaus keine Festlegung erfolgen z.B. auf

  • Jahresvertrag oder Objektvertrag
  • Ausschließlichkeit der Versicherungssummen nur für das Projekt

Sie sind dann nicht mehr flexibel bei der Wahl  des Versicherungsschutzes, bzw. die Forderungen des Vertrages können versicherungstechnisch gar nicht erfüllt werden.  Siehe auch Architektenvertrag und Haftpflichtversicherung