Büroversicherung für Architekten
[toc]Die Büroversicherung teilt sich auf in die Bürohaftpflichtversicherung und die Büroinhalts- und Elektronik-Versicherung
Bürohaftpflichtversicherung
hier wird die Haftung aus dem Betrieb eines Büros versichert.
Der Bürobetreiber haftet, wenn sich ein Besucher an einem heraustehenden Nagel reißt, über ein loses Kabel fällt, wenn das Wasser in der Teeküche überläuft und der Inhaber der unter dem Büro liegenden Räume einen Wasserschaden erleidet, wenn es aufgrund von Zigarettenglut zu einem Brand kommt der auf das Haus übergreift u.s.w.
Diese Haftung aus Bürobetrieb ist im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig mitversichert.
Geklärt werden muss u.U. die Mitversicherung der Haftung für einen Heizöltank.
Büroinhalts- und Elektronikversicherung
hier werden die Sachwerte, Möbel, Bücher, Materialvorrräte, EDV versichert, oft auch die Standardsoftware (Neuerwerb von Lizenzen).
Grundlage der Versicherung ist er Neuwert des gesamten Büroinhaltes, ggf. auch die Kosten zum Neuerwerb der Standardsoftware.
Eingeschlossen werden kann auch eine Mehrkostenversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung. Hier werden Kosten ersetzt die bei einem Schaden aufgrund der Unterbrechung des Betriebes entstehen.
Eine Datenversicherung ist auch möglich, selten jedoch sinnvoll da teuer und eine regelmäßige Datensicherung voraussetzend. Wird die Datensicherung im Büro regelmäßig betrieben und werden die Daten extern gelagert, erscheint diese Versicherung nicht unbedingt notwendig.
Betriebsunterbrechungsversicherung (BU, KBU) oder Mehrkostenversicherung
Oft wird eine Betriebsunterbrechungsversicherung angeboten. Diese versichert entgangenen Gewinn und auch nach einem Schaden weiterlaufende Kosten wie Miete oder Gehälter. Da ein Architekturbüro in der Regel per Auslagerung von Arbeitsplätzen und Anmieten von EDV Kapazitäten recht schnell wieder arbeitsfähig ist und sich ein “entgangener Gewinn” kaum darstellen lässt, ist diese Versicherungsart nicht sehr sinnvoll.
Es empfiehlt sich eher eine Mehrkostenversicherung abzuschließen. Diese ersetzt die in einem Schadensfall zusätzlich entstehenden Kosten wie Anmieten von Ersatzräumen, Überstunden-/ Wochenendzuschläge, Leihkosten für Ersatzgeräte etc.
Nähere Informationen gerne auf Anfrage