Wenn Sie den Versicherer wechseln, beginnt für den Alt-Versicherer mit Vertragsende die Nachhaftung für alle Schäden die nach Vertragsende gemeldet werden, aber noch auf Fehlern beruhen die gemacht wurden während der Vertrag aktiv war. Diese Nachhaftung ist bei älteren Versicherungsverträgen meist zeitlich eingeschränkt auf 5 Jahre.
Der neue Versicherer übernimmt die Nachhaftung aus dem Vorvertrag nur wenn alleine wegen des Zeitablaufs der Altversicherer nicht mehr zuständig ist.
Grundsätzlich gilt, dass ein Schaden unverzüglich gemeldet werden muss.
Melden Sie nun einen Schaden von dem Sie VOR Ablauf der 5 Jahresfrist wussten erst NACH Ablauf der 5 Jahresfrist dann ist der Alt-Versicherer nicht mehr zuständig – die 5 Jahre Nachhaftung sind abgelaufen. Der neue Versicherer lehnt den Schaden ab, da Sie gegen die Obliegenheit einer unverzüglichen Meldung verstoßen haben.
Somit besteht kein Versicherungsschutz.
Es gibt noch einige Varianten dieser Situation, im Ergebnis bleiben Sie jedoch immer zwischen 2 Stühlen sitzen wenn Sie eine Nachhaftungsfrist schuldhaft versäumen.