Braucht ein Projektsteuerer oder Städteplaner wirklich eine Berufshaftpflichtversicherung nach Architekten/ Ingenieurbedingungen?

ich bin doch nur Berater, Projektsteuerer in der Leistungsphase “0” oder Städteplaner. Warum brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung wie eine Architekt/Ingenieur? Da kostet doch eine reine Vermögenschadenhaftpflicht viel weniger und reicht völlig aus?

Dieser Einwand klingt erst einmal plausibel. Was soll schon passieren? Planen und Bauleiten – das mache ja die Anderen.

Ganz so einfach ist das leider nicht.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert nur den sogenannten echten Vermögensschaden, z.B. finanzieller Schaden bei Ihrem Auftraggeber wegen eines Rechenfehlers der Ihnen unterlaufen ist.

Sie können sich jedoch in Ihrer beruflichen Tätigkeit einem Anspruch aus einem sogenannten unechten Vermögensschaden ausgesetzt sehen, und der ist dort NICHT versichert:

Dieser unechte Vermögensschaden wird z.B. aus einem zugrunde liegenden Baumangel abgeleitet, ist Folge davon. Und dieser Baumangel – im weitesten Sinne – kann von einem Anspruchsteller auf einen Beratungsfehler Ihrerseits – ganz zu Projektanfang – zurück geführt werden.  Dazu kommt: Jeder Planer / bzw. dessen Versicherer wird in einem größeren Schadenfall versuchen, die Verantwortung weiter zu geben, bis hin zu den ersten Überlegungen für ein Projekt.

Als Ergänzung zu einer  Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht zwar eine Deckung für Sachschäden und Personenschäden. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Ansprüche aus Ihren vertraglichen Leistungen, sondern auf rein deliktische Ansprüche. Sie stoßen versehentlich das Notebook eines Geschäftspartners vom Tisch etc..

Deshalb benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung auf der Basis von Architekten/ Ingenieurbedingungen.  Die Prämien für eine solche Berufshaftpflichtversicherung sind jedoch deutlich  niedriger als die für einen planenden/bauleitenden Architekten.

Gerne weitere Erläuterung!