Sie sind 2 Einzelarchitekten, jeder ist schon einige Zeit tätig und unterhält eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Sie haben schon einige Projekt als Arbeitsgemeinschaft zusammen gemacht, jetzt möchten Sie ihre beiden Büros zusammenlegen und grundsätzlich unter einem gemeinsamen Namen auftreten. Was müssen Sie bezogen auf die Berufshaftpflichtversicherung beachten?
Ihre bisherigen Leistungen sind über die bestehenden Berufshaftpflichtversicherungen versichert. Diese Versicherungen führen Sie fort bis Sie alle Leistungen die Sie als Einzelarchitekt erbracht haben, beendet haben.
Beachten Sie dabei insbesondere die Nachhaftungsklauseln, damit sichergestellt ist wie die Nachhaftung des Versicherers für Spätschäden geregelt ist die nach Ende des Versicherungsvertrages gemeldet werden.
Für die neue Gesellschaft schließen Sie eine neue Berufshaftpflichtversicherung ab.
Damit haben Sie eine klare Trennung erreicht.
Unter Umständen können Sie auch für Leistungen die noch anstehen das Einverständnis Ihres Auftraggebers einholen, dass er diese an die neue Gesellschaft vergibt. Sie müssen dann einen sehr klaren Schnitt machen und auch dokumentieren.
im konkreten Fall berate ich Sie gerne!