Wann muss ich einen Schaden melden? Eine immer wiederkehrende Frage

Muss ich jetzt schon einen Vorgang, ein Ereignis, als „Schaden” melden oder nicht?

Diese Frage stellt sich immer wieder einmal. Folgenden Fragen helfen hier:

  • Wurde mir der Streit verkündet, bin ich verklagt worden, haben ich einen Mahnbescheid,  einen Strafbefehl erhalten, eine Mitteilung zu einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren, einem Ermittlungsverfahren,  einer einstweiligen Verfügung?
  • Wurde mir außergerichtlich ein Planungs-/ Bauleitungsfehler vorgeworfen?
  • Bin ich mir selbst bewusst, dass mir ein Planungs-/Bauleitungsfehler unterlaufen ist?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit JA beantworten, dann sollten Sie auf jeden Fall das Gespräch mit Ihrem Versicherer/ Makler suchen, bzw. einen Schadensfall anmelden.

Und liegt Ihnen ein behördlich/gerichtliches Schreiben vor, Beispiele siehe oben, müssen Sie dieses umgehend an Ihren Versicherer weiterleiten. Gegen einen Mahnbescheid (gelber Umschlag) legen Sie dazu auch sofort Widerspruch ein.

Einzelfälle können unterschiedlich gelagert sein, deshalb im Zweifel immer Rücksprache.