Architektenhaftpflichtversicherung – alle Dokumente selbst und in Papierform aufheben

Alle Unterlagen die Ihren Versicherungsschutz dokumentieren, sollten Sie dauerhaft in Papierform aufbewahren.

Warum? Das Risiko einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein ist für Architekten sehr langfristig. Wenn Sie heute einen Fehler machen, einen Verstoß begehen, Planungsfehler, unterlassene oder falsche Anweisung auf der Baustelle, versehentliche oder gar bewußte Abweichung von Vorschriften oder von Regeln der Technik,  wird u.U. erst viele Jahre später daraus ein Schadenersatzanspruch. Versicherungsschutz wird jedoch in der Architektenhaftpflichtversicherung nach dem Verstoßprinzip gewährt, in dem Umfang also in dem Sie zum Verstoßzeitpunkt versichert waren.

Nun haften Sie nicht nur nach Werkvertrag 5 Jahre,  sondern unterliegen auch in vielen Fällen der regelmäßigen Verjährung die eine Höchstfrist von 10 Jahren bzw. von 30 Jahren kennt, z.B. bei einem Personenschaden, bei Verletzung einer Sachwalterpflicht, bei einem Sachmangel der Folge eines Baumangels ist oder auch wenn Ihnen Arglist unterstellt  wird.

Unter Umständen sind die Unterlagen die den Umfang des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Verstoßes/ Fehlers vor z.B. 15 Jahren dokumentieren dann bei Ihrem Versicherungsmakler oder bei Ihrem Versicherer nicht mehr vorhanden oder – was noch problematischer ist: Sie geraten in Streit mit Ihrem Versicherer weil dieser den Versicherungsschutz versagt. Nun wollen Sie beweisen, dass Sie Anrecht auf Versicherungsschutz haben – der Versicherer wird Ihnen dabei weder mit Auskünften noch mit Unterlagen zur Verfügung stehen. Sie müssen selbst mit Ihren Dokumenten darlegen können. Ob Sie diese dann noch in Ihren elektronischen Unterlagen wiederfinden und ausdrucken können?

Deshalb: Besser jetzt ausdrucken und in Papierform aufbewahren, auch wenn das vielleicht nicht so angesagt ist im digitalen Zeitalter.