Sie vermeiden Ärger wenn Sie Ihren Bauherren schon von vorneherein darauf hinweisen, dass er trotz maximalem Versicherungsschutz aller Baubeteiligten und eigener Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung dennoch Rückstellungen bilden muss für nicht vermeidbare Schäden und Kosten. Es gilt:
Unvermeidbare / vorhersehbare Schäden (z.B. Risse, Setzungen an Nachbarbauwerken bzw. am versicherten Bauvorhaben), die aus der gewählten Bauweise und / oder den Risikoverhältnissen vor Ort resultieren, werden als erweiterte Baukosten gewertet und fallen daher nicht unten den Versicherungsschutz, weder Haftpflichtversicherung noch Bauleistungsversicherung.