Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gründen – versicherungstechnisch ganz einfach!
Sie besorgen sich von Ihrem aktuellen Berufshaftpflichtversicherer eine Bescheinigung gemäß Vorlage Ihrer Architektenkammer, dass dieser Ihnen ab dem Tag der Eintragung (im Partnerschaftsregister) den gesetzlich vorgeschriebenen (siehe Vorschrift Ihrer Architektenkammer) Mindestversicherungsschutz bietet. Denn die Partnerschaft wird im Verhältnis zu Dritten wirksam mit dem Tag der Eintragung und ab diesem Tag muss der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz bestehen.
Diese Bescheinigung legen Sie dem Partnerschaftsregister vor. Die Eintragungsurkunde des Registers legen Sie dann Ihrem Versicherer vor und er wird – je nach Sachlage – identitätswahrender Rechtsformwechsel von einer GbR zur PartGmbB – oder neue Gesellschaft mit anderen Partnern – den bestehenden Versicherungsschein umschreiben oder Ihnen einen neuen Versicherungsvertrag anbieten.
Wenn eine alte Gesellschaft noch weiterhin Leistungen erbringt während auch schon die PartG mbB besteht, müssen eine Zeitlang zwei Versicherungsverträge parallel geführt werden, bis die alte Gesellschaft alle Leistungen erbracht hat oder diese Leistungen an die PartG mbB abgegeben hat.
Sie legen die Bescheinigung auch der Architektenkammer vor, damit Sie auch dort als PartG mbB eingetragen werden zur Führung der Berufsbezeichnung und Bauvorlageberechtigung.
Soweit zum Thema Versicherung. Der Gesellschaftsvertrag zur PartG mbB ist mit einem Rechtsanwalt oder Notar abzustimmen.