Sie erhalten jedes Jahr, zur Hauptfälligkeit Ihres Berufshaftpflichtversicherungsvertrags, von Ihrem Makler, Vermittler oder vom Versicherer direkt, einen Meldebogen. Ein Formular auf dem Sie zu qualitativen und quantitativen Veränderungen Ihrer Tätigkeit befragt werden. Der Meldebogen bezieht sich zwar auf das abgelaufene Versicherungsjahr, sollte aber hinsichtlich Veränderungen Ihrer Tätigkeit auch für das laufende Jahres beachtet werden.
Mit der Meldung des Umsatzes kann die aktuelle Prämie ermittelt werden. Je nach Versicherer wird “vorwärts” abgerechnet. Die Prämie wird aufgrund des Umsatzes aus dem vergangenen Jahr für das laufende Jahr angepasst. Oder es wird “rückwärts” und “vorwärts” abgerechnet. das heißt die Prämie wird auch für das abgelaufene Jahr angepasst. Die nur “Vorwärts” Methode ist einfacher nachzuvollziehen und rechenbar. “Ungerecht” kann Sie nur u.U. werden für das erste Versicherungsjahr – ggf. keine Erstattung – und für das letzte Versicherungsjahr vor Ende des Vertrages, auch dort ggf. keine Erstattung. Ansonsten zahlen Sie in beiden Fällen bei gleichen Prämiensätzen den selben Beitrag.
Melden Sie keine Umsätze, dann hat der Versicherer das Recht bis zu einer Jahresprämie als “Strafnachtrag” zu erheben. Das kommt zwar in der Regel nicht zu Anwendung. Wenn der Versicherer aber schon einmal so weit ist das von Ihnen zu verlangen, ist es schwierig ihn wieder davon abzubringen.
Neben der quantitativen Dimension geht es auch um die Tätigkeit die Sie erbringen. Diese kann sich verändern, und zwar so, dass sie über Ihren aktuellen Versicherungsschutz hinaus geht. Auslandtätigkeit, Bauträgertätigkeit, Generalplaner, Bauherrenschaft, Aufträge von Familienangehörigen, Fachingenieurleistungen etc.. Oft ist der Versicherer bereit hier nachträglich in das abgelaufene Versicherungsjahr hinein Versicherungsschutz zu bieten, aber nur wenn Sie sich zeitnah melden. Ansonsten bleiben Sie hier ohne Versicherungsschutz oder erhalten diesen nur für die Zukunft.
Es ist also ein MUSS diesen Meldebogen immer spätestens innerhalb von 4 Wochen ausgefüllt zurück zu geben.