Schnittpunkt IT und Berufsbild Architekt – wie haftpflichtversichern?

wenn Sie als Architekt im Bereich EDV / IT tätig sind oder werden wollen, beachten Sie bitte,  dass Ihre Berufshaftpflichtversicherung diese nicht berufstypischen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausschließt. Hier muss bei Bedarf eine IT Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das gilt z.B. auch als BIM Manager (Building Information Modeling). Nicht jedoch wenn Sie als Architekt ausschließlich Ihre Daten in eine BIM Umgebung einpflegen. Dafür reicht die übliche Berufshaftpflichtversicherung aus.

Für die Berufshaftpflichtversicherung gelten nämlich u.a. folgende Ausschlüsse:

Nicht versichert sind z.B. Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen (teilweise abweichend, je nach Bedingungswerk):

  • Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
  • IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
  • Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
    Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
  • Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken;
  • Betrieb von Telekommunikationsnetzen;
  • Anbieten von Zertifizierungsdiensten i. S. d. SigG/SigV;
  • Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht.

Rückfragen und Versicherungsvorschläge gerne.