die übliche Berufshaftpflichtversicherung bietet einen klar definierten Versicherungsschutz für Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung von elektronischen Daten.
Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch Möglichkeiten, speziell für Architekten zu versichern:
- den eigenen Schaden der z.B. nach einem Hackerangriff entstanden ist (Cyber-Eigenschaden Versicherung, Mehrkostenversicherung)
- Schäden die entstehen, wenn dem Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellte Daten z.B. durch Diebstahl abhanden kommen oder wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig offen gelegt werden (Datenrechts-Eigenschaden-Versicherung)
- Schäden aufgrund von Vorsatztaten durch Mitarbeiter die den Datenbestand des Versicherungsnehmers schädigen (Vertrauensschaden an eigenen Computersystemen)
Diese Themen stehen heute noch nicht im Mittelpunkt, die Diskussion über Sinn und Zweck einer solchen Absicherung beginnt jedoch -auch z.B. im Zusammenhang mit dem zunehmenden Einsatz von Building Information Modeling (BIM).
Für nähere Informationen fragen Sie bitte nach.