„Heute“ wollen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, einen Teil Ihrer Leistungen haben Sie jedoch schon „gestern“ erbracht.
Können Sie sich hier noch versichern?
Grundsätzlich beruht die Architektenhaftpflichtversicherung auf dem Verstossprinzip. Es zählt immer der Versicherungsschutz, der vorhanden war, als Sie den Fehler gemacht haben, der zu dem Baumangel führte. Sie benötigen also für schon erfolgte Leistungen eine Versicherungszusage für die Vergangenheit. Rückwärtsversicherung.
Das ist in Grenzen möglich. Immer jedoch frei von schon bekannten Schäden oder schon bekannten Fehlern.
- Objektversicherung: Viele Versicherer bieten Rückwärtsdeckung bis zu einem Jahr. Vorausgesetzt es war noch kein Baubeginn.
- Jahresversicherung: Bei erstmaligem Abschluss Rückwärtsdeckung bis zu einem Jahr. Ansonsten nur mit ausdrücklicher Vereinbarung.
Mehr dazu in Einzelabsprache.