Von Seiten der Berufshaftpflichtversicherung ist folgendes zu tun/ zu beachten. Das weitere Vorgehen ist z.B. davon abhängig ob Sie die GmbH nur mit Ihnen als 100% Allein-Gesellschafter gründen oder ob Sie weitere Gesellschafter dazu nehmen.
Fall 1: Sie sind 100% Allein-Gesellschafter:
Wenn Sie aus dem Einzelbüro eine GmbH machen, kann die vorhandenen Berufshaftpflichtversicherung umgeschrieben werden auf die neuen Firma, diese wird dann Versicherungsnehmer.
Ihr Einzelbüro bleibt weiterhin mitversichert, für Restaufträge und für den Fall, dass Sie auch später einmal neben der GmbH einzeln tätig sein wollen. Oder für den Fall einer „Mantel GmbH“, wenn die GmbH aus z.B. steuerlichen Gründen Aufträge annimmt und diese an Sie weitergibt.
Fall 2: Sie beteiligen weitere Personen an der GmbH:
Wenn neue Gesellschafter in die GmbH einsteigen die nicht Inhaber / Mitinhaber des davor bestehenden Büros (Einzelbüro/ GbR) waren, übernehmen diese hier nicht nur die Vorteile, sondern auch die Nachteile des schon lange bestehenden Versicherungsvertrages. Zu denken ist hier an einen Altschaden der von dem seinerzeitigen Alleininhaber verursacht wurde, der jedoch jetzt erst gemeldet werden kann und dann zu einer Prämienerhöhung, schlimmsten Falles schadenbedingten Kündigung des Versicherungsvertrages führen könnte, worunter dann die GmbH leiden müsste. Von daher ist zu überlegen ob in dieser Konstellation nicht ein neuer Versicherungsvertrag für die GmbH abgeschlossen werden sollte.
Auch hier gilt: Jeder Gesellschafter wird auch als Einzelarchitekt mitversichert, für den Fall dass er einmal neben der GmbH tätig wird und für den Fall einer „Mantel GmbH“, wenn die GmbH aus z.B. steuerlichen Gründen Aufträge annimmt und diese an einzelne Gesellschafter weitergibt.
Der bisherige Versicherungsvertrag des Einzelbüros würde dann beendet werden wenn dieses Büro alle noch unter seinem Namen zu erbringenden Leistungen erbracht hat. Es würden dann u.U. vorübergehend 2 Verträge bestehen, der für die neuen GmbH, der für den noch tätigen Einzelarchitekten.
Grundsätzliches in beiden Fällen (AK Berlin) :
Die Versicherungssummen für eine GmbH ergeben sich aus dem ABKB. Dort heißt es in § 19, dass je Gesellschafter 1,5 Mio EUR für Personenschäden und 250T EUR für Sach- und Vermögensschäden versichert sein müssen, mindestens jedoch das 4 fache dieser Summen / Versicherungsjahr.
Ihre derzeitigen Versicherungssummen sind z.B.:
Personenschäden 3 Mio. EUR, Sach- und Vermögensschäden 500T EUR, Jahreshöchstleistung ist das Dreifache dieser Summen. Damit stehen / Jahr 9 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögenschäden zur Verfügung. Damit erfüllen Sie grundsätzlich die Anforderungen des ABKB und könnten eine GmbH von bis zu 6 Gesellschaftern führen.
Versichern muss sich die GmbH spätestens mit dem Tag an dem sie tätig wird, ggf. auch schon als GmbH i.Gr.. Frühestens kann Sie sich versichern mit dem Tag an dem der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wurde.
Wenn Sie die GmbH bei der Architektenkammer eintragen lassen wollen, benötigen Sie dafür eine Versicherungsbestätigung die auf die GmbH lautet.