Behalten Sie Ihre Schadenmeldungen immer im Blick!

Sie haben einen Schaden zur Berufshaftpflichtversicherung gemeldet. Man macht Sie für mangelnden Schallschutz verantwortlich. Der Versicherer bildet eine Rückstellung für  eine evtl. Schadenzahlung,  50T EUR.

Wichtig: Machen Sie sich bei Schäden immer eine Wiedervorlage und prüfen in ein paar Monaten ob der Anspruch noch aktuell ist.

Wenn Sie feststellen die Sache hat sich erledigt, informieren Sie sofort den Versicherer damit er den Schaden schließt/ die Rückstellung reduziert.

Tun Sie das nicht, laufen Sie Gefahr:

  1. Dass der Versicherer irgendwann routinemäßig das Verhältnis Prämienzahlung zu Schadenrückstellung prüft und eine Änderungskündigung zum nächsten möglichen Kündigungstermin ausspricht mit dem Angebot sich zu einer höheren Prämie weiter zu versichern. Hier müssen Sie dann  mühsam abwehren.
  2. Dass Sie bei einer Bewerbung wo eine Schadenübersicht verlangt wird unverschuldet schlechte Karten haben wegen Ihrer angeblich schlechten Schadenbilanz.

Siehe auch Schaden