Hier werden unterschiedliche Bereiche und Konzepte unterschieden:
passiver Rechtsschutz
Dieser ist eine Grundkomponente der Berufshaftpflichtversicherung: Schadensersatzansprüche die sich aus Ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben, werden abgewehrt wenn diese Ansprüche unberechtigt sind.
Rechtsschutz für die aktive Honorarklage
wenn die Gegenseite das Honorar wegen eines behaupteten Schadens einbehält und gegen das einbehaltene Honorar aufrechnet. In den meisten aktuellen Bedingungswerken der Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Das ist eher eine Klarstellung als tatsächliche Deckungserweiterung, denn der Versicherer ist immer eintrittspflichtig, wenn Schadenersatz verlangt wird.
Strafrechtsschutz
aus der Berufstätigkeit als Architekt. Z.B. wenn Sie für einen Personenschaden auf einer Baustelle verantwortlich gemacht werden. In den meisten aktuellen Bedingungswerken der Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen.
Honorarrechtsschutz
Sie haben berechtigten Anspruch auf Honorar, keine Schadenersatzforderung wird dagegengehalten. Bei einigen Berufshaftpflichtversicherung gegen Zuschlag mitzuversichern, ansonsten über separaten Vertrag zu versichern. Beachte hier: Selbstbeteiligung i.d.R 1.000,00 EUR, Ersetzt wird gemäß RA Gebührenordnung, nicht darüber, Ansprüche aus Fristen, Terminen, Bauzeitüberschreitung, Überschreitung von Kostenvoranschlägen sind ausgeschlossen.
allgemeiner Firmenrechtsschutz
Immer separat zu versichern: Firmenrechtsschutz kann jedes Unternehmen versichern. Hier werden z.B. Schadenersatzforderungs-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Rechtsauseinandersetzungen aus dem Handwerks-, Gewerbe und Zulassungsrecht für freie Berufe, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz versichert. In der Regel Kombination mit Privatrechtsschutz.
bei Interesse bitte nähere Informationen anfordern.