Gelegentlich übernimmt ein Architekt ganz oder teilweise die Projektsteuerung und die Planung/Bauleitung am identischen Bauvorhaben.
Wie verhält sich dazu die Berufshaftpflichtversicherung?
4 Varianten:
- Im besten Fall besteht für beide Tätigkeiten uneingeschränkter Versicherungsschutz. Denn ist Projektsteuerung nicht zumindest teilweise eine eigentlich dem Architekten ohnehin obliegende Tätigkeit wenn auch nicht in solch ausformulierter Form – im Rahmen seiner Neben- und Sachwalterpflichten?
- Beide Tätigkeiten sind versichert, nur die Versicherung eigener Fristen und Termine des Projektsteuerers, die ansonsten bei diesen Gesellschaften versichert ist, ist ausgeschlossen.
- Der Versicherungsschutz für Projektsteuerung ist vollständig ausgeschlossen, nur die Architektenleistung bleibt versichert.
- Der Versicherungsschutz für die Architektenleistungen fällt aus, nur Projektsteuerung bleibt versichert.
Es lohnt sich als hier genau hinzuschauen!