Projektsteuerung und Planung/ Bauleitung/Architektenleistung am identischen Bauvorhaben

Gelegentlich übernimmt ein Architekt ganz oder teilweise die Projektsteuerung und die Planung/Bauleitung am identischen Bauvorhaben.

Wie verhält sich dazu die Berufshaftpflichtversicherung?

4 Varianten:

  1. Im besten Fall besteht für beide Tätigkeiten uneingeschränkter Versicherungsschutz. Denn ist Projektsteuerung nicht zumindest teilweise eine eigentlich dem Architekten ohnehin obliegende Tätigkeit wenn auch nicht in solch ausformulierter Form – im Rahmen seiner Neben- und Sachwalterpflichten?
  2. Beide Tätigkeiten sind versichert, nur die Versicherung eigener Fristen und Termine des Projektsteuerers, die ansonsten bei diesen Gesellschaften versichert ist, ist ausgeschlossen.
  3. Der Versicherungsschutz für Projektsteuerung ist vollständig ausgeschlossen, nur die Architektenleistung bleibt versichert.
  4. Der Versicherungsschutz für die Architektenleistungen fällt aus, nur Projektsteuerung bleibt versichert.

Es lohnt sich als hier genau hinzuschauen!