Jemand will von Ihnen Schadenersatz weil Sie einen Fehler gemacht haben. Entscheidend für die Leistungspflicht des Versicherers ist:
Welcher Versicherungsschutz bestand damals, als der Fehler geschah der diesen Schaden verursachte?
Welche Versicherungsbedingungen galten, welche Selbstbeteiligung, welche Deckungssummen?
Und ganz entscheidend: War die Prämie rechtzeitig bezahlt? Nur dann besteht Versicherungsschutz.
Denn Versicherungslücken aufgrund verspäteter Prämienzahlung können im Nachhinein nicht mehr geschlossen werden.