Haftung
Der Sachverständige für barrierefreies Bauen haftet für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden aus seiner beruflichen Tätigkeit. Versichern sollte er sich im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure. Dann genießt er auch den für diese Berufsgruppe entscheidenden Versicherungsschutz für Bauwerksmängel und deren Folgen.
Haftpflichtversicherung
Der Haftpflichtversicherer stellt den Planer frei von allen Schadenersatzansprüchen aus seiner beruflichen Tätigkeit. Er prüft den Schadenersatzanspruch in rechtlicher und technischer Hinsicht. Je nach Sachlage übernimmt er die Kosten für den Schadenersatz oder wehrt den Anspruch ab, wenn notwendig auch vor Gericht. Dazu werden die Gutachter -, Gerichts- und Anwaltskosten übernommen. Eine eventuelle Schadenzahlung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen und unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wie weit ein Sachverständiger im Rahmen einer schon bestehenden Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz hat oder nicht, muss im Einzelfall geprüft werden. In der Regel ist er im Rahmen einer bestehenden Architektenhaftpflichtversicherung versichert. Der Klarheit und Sicherheit halber sollte er jedoch immer den Versicherer ausdrücklich informieren und den Versicherungsschutz bestätigen lassen.