Spätestens mit Bauende/ Beginn der Nutzung sollte Versicherungsschutz für das fertige Gebäude bestehen.
Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung enden dann.
Geprüft/ abgeschlossen werden sollten je nach Sachlage eine Gebäudeversicherung für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, die Elementargefahren (Überschwemmung, Schneedruck, Erdbeben etc.) eine Gebäudeglasversicherung, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für einen Heizöltank.