Wenn vorübergehend – für einige Monate – keine Architektenleistungen erbracht werden, ist es in der Regel möglich den Berufshaftpflichtversicherungsvertrag ruhend zu stellen, gegen keine oder eine niedrige Gebühr.
Dann besteht für Schäden die auf Fehlern beruhen während der Dauer der Ruheversicherung gemacht wurden, kein Versicherungsschutz.
Festgelegt werden muss ob in dieser Zeit die mitversicherte Bürohaftpflichtversicherung weiterlaufen soll, ebenso ggf. die mitversicherte Privathaftpflichtversicherung.
Ruheversicherung zur Aufnahme in die Architektenkammer
Ein Sonderfall ist die Ruheversicherung ab Vertragsbeginn.
Hier schließt der Architekt einen Berufshaftpflichtversicherungsvertrag ab der als ruhende Versicherung beginnt, weil er den Nachweis einer Haftfpflichtversicherung zur Aufnahme in die Architktenkammer führen muss, jedoch keine selbständigen Architektenleistungen erbringt.
Damit kommt er gegen eine niedere Prämie zu einer Versicherungsbestätigung um Mitglied der Architektenkammer werden zu können. Beachten Sie: nicht jede Architektenkammer akzeptiert eine solche Ruheversicherung.
Eine solche Ruheversicherung ist jedoch nur sinnvoll, wenn tatsächlich keinerlei Architektenleistungen erbracht werden, und auch mittelfristig keine aktive selbständige Architektentätigkeit angestrebt wird. Ansonsten sollte man immer eine aktive Berufshaftpflichtversicherung auf Basis einer günstigen Mindestprämie abschließen.
Siehe auf dieser Website auch Pflichtversicherung Architektenkammer Berlin , Was kostet eine Versicherung