Wiederholung wegen großer Nachfrage: Aktuelle Gerichtsentscheidungen praktisch aufbereitet – Was sollten Architekten und Ingenieure wissen?

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Themen

Aktenzeichen XY ungelöst – Wie „tot“ ist die HOAI wirklich
und warum streiten sich nun die deutschen Gerichte?
– Hintergründe, aktueller Stand, Ausblick
– Was ist praktisch zu tun?

Planer und Vollmachten in Planungsprozessen
– Zu welchen Handlungen ist der Planer befugt?
– Zum Innenverhältnis und Außenverhältnis

Planungsprozesse mit hohem Kreativanteil
– Wer ist zur Bestimmung von Leistungen berechtigt und bis wann?
– Wann und wie erfolgt die Abnahme von Kreativleistungen?
– Sonderkündigungsrecht in „Phase null“

Genehmigungsplanung
– Muss der Planer den Verlauf von Leitungen bereits in der Genehmigungsplanung berücksichtigen?

Objektüberwachung / Bauleitung
– Wie weit reichen die Pflichten aus der Objektüberwachung?
– Zuvielfreigaben von Rechnungsbeträgen – Prüfungsfehler oder im Toleranzbereich?
– Schadenersatz nur bei existenten Schäden!

Referent: Herr RA Dr. Jasper von Detten, Partner / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Andersen Tax & Legal, Berlin
Ort und Zeit: Donnerstag 20.02.2020, 18:30 – 20.30, ca. 60 Minuten Vortrag zzgl. Fragenrunde und Diskussion
Büro Eckart Hermann c/o MRH TROWE Insurance Brokers, Grunewaldstraße 81, 10823 Berlin Schöneberg

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Einfordern der Haftpflichtversicherungs-Nachweise der Firmen VOR Auftragserteilung

Ein Fall in groben Umrissen:

Bei der Entfernung des Bestandsfußbodens wird versehentlich das Gasrohr das zur Versorgung des Mietshauses dient, angesägt. Das Rohr ist zwar noch dicht, muss jedoch ausgetauscht werden laut vom Bauherrn bestellten Gutachter. Der Schaden wurde nicht sofort vom Bauherren entdeckt, sondern erst einige Tage später. Die Firma streitet ab und teilt auch nicht mit wo sie – wenn denn – haftpflichtversichert ist.  Der Bauherr haftet gegenüber der WEG und muss nun erst einmal, da Gefahr im Verzuge, alle notwendigen Beauftragungen und daraus entstehenden Kosten selbst übernehmen.  Hätte er sich vor Auftragserteilung eine Haftpflichtpolice vom Fußbodenbauer geben lassen, hätte er den Schaden direkt dort melden können und der Versicherer hätte sich dem Fall angenommen.

Deshalb: Ganz wichtig: immer den Bauherren anhalten sich von allen Unternehmen vor Auftragserteilung Versicherungsnachweise geben zu lassen, die alljährlich aktualisiert werden müssen. Sofern der Versicherungsschutz aus irgendwelchen Gründen ausgesetzt ist, muss das Unternehmen umgehend informieren und ggf. seine Tätigkeit vorübergehend aussetzen.

Diese Aufgabe fällt für den Architekten in den Bereich der Sachwalterpflichten oder Nebenpflichten die er unabhängig vom Planungsvertrag zur erfüllen hat. Diese Pflichten unterliegen der regelmäßigen Verjährung.