Donnerstag 15.8.2019, 18:30:
AKTUELLER STAND
Praktische Einordnung der HOAI Entscheidung des EuGH vom 4. Juli 2019

Seit dem 4.7.2019 steht nun die Entscheidung.
Was sind die grundsätzlichen Fragen?
Was hat sich mittlerweile Neues ergeben?

Referent: RA Dr. Jasper von Detten, Partner / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Andersen Tax & Legal, Berlin
Dauer: ca. 60 Minuten Vortrag zzgl. Fragenrunde und Diskussion
Ort: MRH TROWE Insurance Brokers for Architects & Engineers,
Grunewaldstraße 81, 10829 Berlin /  Büro Eckart Hermann

THEMEN

Der „Angriff“ auf die HOAI
o Die Hintergründe,
o Die bisherigen praktischen Auswirkungen

Die wesentlichen Punkte der EuGH-Entscheidung
o Ist das bindende Preisrecht jetzt tot?
o Auswirkungen auf die gesetzlichen HOAI-Mindest- und Höchstsätze
o Was gilt ab wann?
o Was ist mit anhängigen Klagen?

Praktische Auswirkungen auf die Zukunft
o Wie machen es die europäischen Nachbarn?
0 Gestaltung von Honorarvereinbarungen
o Was gilt zukünftig bei Planervergaben?

Kosten entstehen Ihnen keine. Wir haben Plätze für 20 Teilnehmer. Für den anschließenden Smalltalk stehen Getränke und Snacks bereit.

hier können Sie sich anmelden

kein Bautagebuch – Kein Versicherungsschutz …..

Wir haben hier einen größeren Schadenfall. Darstellung nachfolgend etwas verkürzt und vereinfacht.

Abdichtungsarbeiten wurden mangelhaft ausgeführt, die Bauleitung kann sich nicht entlasten da kein Bautagebuch geführt wurde.

Der Versicherer prüft dem mit der Bauleitung beauftragten Architekten m.E. zu Recht den Versicherungsschutz versagen weil a) die Beauftragte Leistung LPH 8 nicht nachweisbar ausgeführt wurde und b) der Architekt gegen Basiswissen – ein Bautagebuch ist zu führen – verstoßen hat. Bewusste Pflichtverletzung in dem Sinne: ich weiß zwar was richtig ist, glaube aber darauf verzichten zu können, es wird schon gut gehen wenn ich ab und zu mal auf der Baustelle vorbeischaue …

Deshalb der Hinweis auf die Bedeutung dieses Instrumentes Bautagebuch. Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung, aber aus der Praxis und Rechtsprechung lassen sich z.B. folgende Funktionen ableiten:

  • Störungsdokumentation (Verzug, Mängel, Auseinandersetzung unter den Baubeteiligten o.ä.) auch zur Information des Auftraggebers.
  • Überwachungsdokumentation: Dem Bauherren gegenüber die ordnungsgemäße Bauüberwachung zu dokumentieren.
  • Nachweisdokument bei späteren Auseinandersetzung wegen Haftungsfragen.

Das sind nur allgemeine Hinweise, Rechtsberatung kann nur durch einen Anwalt erfolgen.

Freier Mitarbeiter nutzt eigenes Notebook, dieses geht dabei kaputt – Versicherung?

 

aus aktuellem Anlass, diesmal Thema Elektronik-Versicherung.

Oft besteht eine Elektronikversicherung für das Architekturbüro. Diese versichert die büroeigene Elektronik – nicht aber die Notebooks die Mitarbeitern persönlich gehören.

Wenn nun ein freier Mitarbeiter seinen eigenen Laptop benutzt und der kommt zu Schaden, ist dieser nicht versichert. Das kann zu Irritationen führen. Deshalb muss die Frage vorab geklärt werden: wird das Notebook in die Büroversicherung eingeschlossen oder versichert sich der freie Mitarbeiter dafür separat und auf eigene Rechnung. Letzteres ist für das Büro insofern günstiger weil es dadurch nicht zu einer ggf. Schadenbelastung für die Büroelektronikversicherung führt.