Arge, Sonderfall, Honorare aus Vergabe müssen doppelt gemeldet werden

Wenn Sie eine Arbeitsgemeinschaft bilden mit anderen Planern taucht die Frage auf: eine Objektversicherung für alle oder jeder versichert über seine Jahresversicherung die Teilnahme an der Arge.

Hierbei wird bei der Lösung “Arge wird über die Jahresverträge versichert” oft übersehen: Wenn von der Arge übernommene Leistungen an Nachunternehmer weitergegeben werden, müssen diese Vergabeumsätze von allen Argemitgliedern an ihren jeweiligen Versicherer gemeldet werden. Damit werden die Honorar aus Vergabe zwangsläufig doppelt gemeldet und es fällt entsprechend insgesamt mehr Versicherungsprämie an.

Begründung: Jedes Argemitglied haftet gesamtschuldnerisch für die gesamten von der Arge übernommenen Leistungen, damit kann jeder Versicherer eines Argemitgliedes im Schadensfall auch für die Vergabeleistung der Arge in Anspruch genommen werden und hat Anspruch auf die Prämie aus diesem Vergaberisiko.

Nur wenn Argemiglieder beim selben Versicherer versichert sind, lässt sich mit diesem unter Umständen eine Vereinbarung treffen, dass die Honorare aus Vergabe nur einmal zu melden sind. Dieser gesamte Sachverhalt muss beim Vergleich mit einer Objektversicherung für die Arge mit berücksichtigt werden.