Was liegt für einen Architekten mit einiger Berufserfahrung näher als die Überlegung selbst Bauherr zu werden, Wohnungen zu errichten und diese zu verkaufen, evtl. auch noch eine Tischlerfirma, oder eine andere Ausbaufirma gründen, so ganz im Sinne des klassischen Baumeisters des 19. Jahrhunderts der das Objekt in voller eigener Verantwortung errichtet.
Leider spielt hier die Berufshaftpflichtversicherung nicht mit. Voraussetzung für deren Leistung ist, dass Sie nur die klassischen Architektenleistungen erbringen. Wenn Sie gleichzeitig Bauherr, Bauträger, Generalübernehmer, Generalunternehmer, sonstiger Bauausführender oder Baustoffhändler sind, haben Sie für Bauwerksmängel keinen Versicherungsschutz. Auch dann nicht wenn Sie zu solchen Gesellschaften in wirtschaftlich, rechtlicher oder bestimmter auf häuslicher Gemeinschaft begründeter oder verwandtschaftlicher Beziehung stehen.
Das ist die allgemeine Aussage.
Nun bieten manche Versicherer in gewissem Rahmen und unter bestimmten Voraussetzung dennoch Versicherungsschutz. Deshalb: Bevor Sie sich jedoch an solch ein Projekt machen, klären Sie zuerst ab was Ihre Berufshaftpflichtversicherung dazu sagt!
Ärgerlich ist es sonst, wenn Sie hier Gesellschaften und Beteiligungsverhältnisse aufwändig gründen und gestalten und diese im Nachhinein – weil die Haftpflichtversicherung nicht mitspielt, ändern, aufheben, umstellen müssen.
siehe auch Bauträger, GÜ etc.