Ehepaar A und B, beide Architekten, beide jeder für sich mit eigenem Architekturbüro als Einzelarchitekt tätig. Beide berufshaftpflichtversichert. Wenn nun A den B als selbständiges Subbüro beauftragt, ist dann B versichert gegen Ansprüche von A? Ja. Denn es handelt sich nicht um Ansprüche die A stellt sondern um Ansprüche die der fremde Bauherr stellt und die A an B weiterreicht.
Anders wenn A selbst auch Bauherr ist. Dann ist vor Abklärung erst einmal von keinen Versicherungsschutz für B auszugehen.