Mehrere Schäden heißt in der Architekten-Haftpflichtversicherung : Die Selbstbeteiligung wird mehrfach fällig, bei 4 Schäden z.B. 4 x 2.500,00 EUR. Von daher möchte der versicherte Architekt gerne mehrere Mängel zu einem Schaden zusammenfassen.
Wenn jedoch die einzelnen Schadensummen addiert dazu tendieren, die Versicherungssumme, die je Schaden zur Verfügung steht, zu überschreiten (z.B. 300T EUR für Sach- und Vermögensschäden) dann stellt es sich günstiger dar, jeden Mangel zu einem gesonderten Schadensfall zu erklären.
Hier ist die Unterstützung eines erfahrenen Versicherungsmaklers für den Architekten oft hilfreich.
Anmerkungen: Einige Versicherer vereinbaren mittlerweile, dass die Selbstbeteiligung auch bei mehreren Schäden an einem Bauwerk nur 2x verlangt wird. Grundsätzlich gilt: Jeder Fehler des Architekten der zu einem bestimmten Baumangel führt, ist ein eigenständiger Schadensfall.