Versicherungsleistung abtreten? Manche Bauherren verlangen das.
Rechtlich ist das auch möglich, zumindest für den konkreten Schadenfall. Sie bieten damit dem Bauherren die Möglichkeit 1. die Schadenzahlung entgegenzunehmen und 2. dennoch die Honorarzahlung hinauszuzögern, zu verweigern.
Zudem mindern Sie Ihren Einfluss auf die Schadenabwicklung, da diese dann m.E. zwischen Bauherren und Versicherer abläuft.
Von daher raten wir ab.