Der Inhaber eines Architekturbüros fragt:
Hafte ich als Arbeitgeber wenn ich Mitarbeiter ins Homeoffice schicke, vor allem auch coronabedingt, und der Mitarbeiter dort bei einer nicht direkt arbeitsbezogenen Tätigkeit verunfallt und die Berufsgenossenschaft die Leistung – aktuell juristisch noch zu Recht – ablehnt? Gang zur Toilette oder zur Küche z.B..
Nein, der Arbeitgeber haftet nicht, seine Berufshaftpflichtversicherung würde den Schadensersatzanspruch abwehren.
Der Mitarbeiter kann dann neben der Leistung seiner Krankenversicherung nur auf eine ggf. vorhandenen private Unfallversicherung zurück greifen.
Das ist für den Mitarbeiter eine unbefriedigende Situation, gerade auch dann wenn er nicht freiwillig sondern coronabedingt gezwungenermaßen von zuhause arbeitet.
Jedoch: Im kürzlich verabschiedeten Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist eine Ergänzung zu § 8 SBG VII vorgesehen, wonach zukünftig auch für privat veranlasste Wege im Home Office während der Arbeitszeit, sowie für den Weg zu/von der Kinderbetreuungseinrichtung bei Tätigkeit im Home-Office, Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen soll. Damit wäre dann diese Versicherungslücke geschlossen.