Berufshaftpflichtversicherungen werden nach dem Jahreshonorarumsatz abgerechnet. Die meisten Versicherer setzen den Versicherungsbeginn und auch die Hauptfälligkeit des Vertrages auf das Datum der Antragstellung. Wurde der Antrag z.B. am 11.7. eines Jahres gestellt, dann läuft der Vertrag immer vom 11.7. bis zum 11.7. des Folgejahres. Entsprechen müssen auch die Umsätze aus diesem Zeitraum gemeldet werden. Das ist oft sehr aufwändig und ein zusätzlicher Arbeitsgang neben der Aufstellung der Honorarumsätze 1.1. – 1.1. für die Steuer.
Deshalb empfiehlt es sich den Versicherer zu bitten auch die Hauptfälligkeit des Berufshaftpflichtversicherungsvertrages auf den 1. Januar zu setzen. Dann ist zwar neben vielen anderen Ausgaben auch diese Betriebsausgabe im Januar fällig, dafür jedoch erheblicher Aufwand eingespart zur Ermittlung der Prämienberechnungsgrundlage.
Sie können die Zahlen die der Steuerberater erhält dann direkt an den Versicherer geben.