Flugdrohnen werden mittlerweile auch von einigen Architekten/Ingenieuren/Stadtplaner eingesetzt. Erstellung von Planungsgrundlagen für Stadtgebiete, Plätze, Straßenführungen, Bauwerke, Dokumentation von Baufortschritten, Inspektion von Dächern, Photovoltaikanlagen etc. Der Betrieb einer Drohne ist versicherungspflichtig. Dieses Risiko ist nicht automatisch über die Berufshaftpflichtversicherung versichert. Die Haftpflicht aus dem Betrieb von Fluggeräten oder Kraftfahrzeugen ist ausgeschlossen bei Berufshaftpflichtversicherungspolicen.
Nur wenige Versicherer versichern die betriebliche Nutzung von Drohnen automatisch mit. Andere schließen diese nur auf ausdrücklichen Wunsch ein oder verweisen auf eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Dort liegen die Beiträge je Drohne bei rund 150,00 bis 350,00 EUR im Jahr. Beachtet werden muss jeweils, wieweit auch Versicherungsschutz geboten wird für den Betrieb von Drohnen im kontrollierten Luftraum, relevant insbesondere für flughafennahe Stadtgebiete.