Worauf kommt es letztlich an, dass Sie auch versichert sind in einem Schadenfall?
- Die Prämie ist bezahlt und war vor allem auch bezahlt zum Zeitpunkt als Ihnen der schadenursächliche Fehler unterlief.
- Ihr Tätigkeitsbild ist versichert.
- Sie sind mit dem Bauherren nicht wirtschaftlich, rechtlich, verwandtschaftlich oder durch häusliche Gemeinschaft verbunden.
- Sie sind selbst nicht als Bauherr oder baugewerblich tätig.
- Ihr Architektenvertrag ist frei von Vereinbarungen die die gesetzliche Haftung überschreiten
Das ist die Daumenregel, bei Abweichungen sollten Sie sicherstellen, dass Sie auch wirklich Versicherungsschutz haben!