Empfehlen Sie Ihren Bauherren eine Bauleistungs- und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, das ist Teil Ihrer Hinweispflichten.
Auch für Sie als bauleitender Architekt ist das bei Schadensfällen sehr hilfreich.
Achten Sie darauf, dass diese Versicherung den Regress gegenüber dem Architekten ausschließt und dass ggf. auch Schäden an Bestandsbauten versichert sind. Diese Positionen sind kein Standard. Gerne können Sie hier Versicherungsvorschläge anfordern.
Siehe auch Bauleistung- und Bauherrenhaftpflichtversicherung