Reichen die Versicherungssummen aus?
Oder:
Ist der Bauherrenwunsch nach höheren Versicherungssumme gerechtfertigt?
hier klicken> RBBau 2019, Baukosten – Versicherungsummen
Als Richtlinie hier die Anforderungen aus der RBBau 2019, K 12, Vergabe freiberuflicher Leistungen. Siehe dort Seite 3.
Die tatsächliche Festlegung findet aber auf jeden Fall individuell statt. Art des Bauvorhabens? Jahresvertrag oder Objektvertrag? Höchstleistung der Versicherungssummen, bezogen auf Versicherungsjahr (Jahresvertrag) oder auf das Bauvorhaben (Objektvertrag) – wenn die Vertragsbestimmungen dazu keine Aussage treffen, müssen auch die jeweiligen AVB geprüft werden. Wieviele Planer werden abgesichert? Nur der Architekt oder auch – Generalplanerauftrag – alle Fachplaner? Welche Kosten entstehen? Was ist preislich günstiger? Jahresvertrag erhöhen oder Objektversicherung? Oder die Versicherungssummen des Jahresvertrages objektbezogen erhöhen (Excedentenversicherung). Was akzeptiert der Bauherr? All diese Punkte sind zu berücksichtigen und abzuwägen.