die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Innenarchitekten schließt den Versicherungsschutz für Baumängel an einem Objekt vollständig aus, wenn der Planer für das Objekt das er plant / bauüberwacht auch Einrichtungsgegenstände liefert. Das ist gerade Innenarchitekten oft nicht bewusst.
Hintergrund ist die Berufsbildklausel die sich in unterschiedlicher Form in allen Versicherungsbedingungen zur Berufshaftpflichtversicherung findet. Diese wurde geschaffen, weil der Architekt der einzige Baubeteiligte ist der “nur” ein geistiges Werk zu liefern hat. Der durch ihn verursachte Baumangel ist damit kein – nicht versicherbarer – Vertragserfüllungsschaden.
Der Anspruch auf Schadensersatzanspruch an den Planer wegen eines Baumangels liegt jenseits der Vertragserfüllung und ist damit haftpflichtversichert.
Um hier ggf. Interessenkollusionen und Manipulationsinteressen vorzubeugen – Versicherer sind da von Natur aus immer sehr skeptisch – besteht für Architekten / Innenarchitekten grundsätzlich nur Versicherungsschutz wenn Sie wirklich nur im Sinne Ihre Berufsbildes freischaffend tätig sind. Detaillierter in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachzulesen.
Deshalb muss auf jeden Fall Rücksprache mit dem Versicherer gehalten werden welche Möglichkeiten bestehen hier dennoch und in welchem Umfang Versicherungsschutz zu bieten.