Versicherungen am Bau – was ein Architekt wissen sollte – (abgesehen von der eigenen Berufshaftpflichtversicherung)
Neben der Pflege und Aufrechterhaltung der eigenen Berufshaftpflichtversicherung hat der Architekt im Rahmen seiner Neben- und Sachwalterpflichten den Bauherren zumindest in den Grundzügen zu informieren und zu unterstützen bei der Auswahl aller für den Bauherren wichtigen Versicherungen – und er kann damit auch in gewissen Grenzen seine eigene Berufshaftpflichtversicherung vor vorschneller Inanspruchnahme schützen.
Leeres Grundstück oder Grundstück bebaut, Bebauung jedoch nur zum Abriss bestimmt:
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Bebautes Grundstück, Bausubstanz soll ganz oder in Teilen weiter genutzt werden:
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Gebäudeversicherung
Baubeginn steht an:
- Bauleistungsversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Versicherung von bearbeiteten oder benachbarten Altbauten
- Bauleistungsbetriebsunterbrechungsversicherung
- Montageversicherung
- Haftpflichtversicherungen aller Auftragnehmer (Nachweise anfordern)
Baubeginn Großbauvorhaben steht an:
- Kombination von Bauleistungs- und Haftpflicht aller Beteiligten (Bauherr, Bauausführende, Planer) in einer Versicherung zusammengefasst („Baukombi“, „Multirsik“) diese Deckungen sollten schon in der Planungsphase recherchiert werden.
Vor Bauende ((so vorbereiten dass zum Bauende Versicherungsschutz besteht):
- Gebäudeversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung